Narrenfreiheit
2025-07-28 - Narrenfreiheit - Gesetz zum Schutz privater Medien
Michael Theis - Autor
michael.theis.de@gmail.com
Dies ein ein Vorschlag und eine Stoffsammlung zu einem neuen Gesetz.
Private, neue, alternative, unabhängige und kleine Medien genießen Narrenfreiheit und heißen daher "Medium der Narrenfreiheit".
Diese Medien dürfen so gut wie alles veröffentlichen, in Anlehnung an das Freedom of Speech Gesetz in den USA.
Nur bei größeren Medien werden strengere Kriterien angelegt.
Den Medien mit Narrenfreiheit dürfen keine Konten gekündigt werden. Sie sind als eigenständige Gewalt im Staat zur Überwachung des Staates gedacht. Machtkritik in vielfältiger und scharfer Form ist erwünscht.
Diese Medien müssen ein Impressum führen. Es muss ein Verantwortlicher mit ladungsfähiger Adresse und einer Redaktions-E-Mail genannt werden. Dieser Verantwortliche seht unter besonderem Schutz des Staates und gilt als öffentliche Person und politischer Influencer.
Diese Medien müssen Mitglied in einem Verband ihrer Wahl sein.
Die Anzahl der Artikel ist auf einen 2 große Artikel täglich begrenzt. Kurznachrichten werden nicht beschränkt. Hier soll eine Abgrenzung zu den Massenmedien stattfinden. Der private und persönliche Charakter soll erkennbar sein. Die Zusammenarbeit mit anderen Personen, insbesondere mit anderen Organisationen muss transparent gemacht werden. Die anderen Personen können mit Pseudonym, Infoseite und E-Mail-Adresse genannt werden.
Für die Verbreitung können beliebig viele Kanäle genutzt werden.